Für die Leistung des Versicherers bei Haftpflicht-Schäden, bilden die vereinbarten Versicherungssummen (Deckungssummen) die Höchstgrenze bei jedem Schadenereignis.
Sie haben hier folgende Auswahlmöglichkeit:
In der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung stehen derzeit folgenden Deckungsvarianten zur Auswahl:
Deckungssumme: gesetzlich
Bei der gesetzlichen Deckungssumme leistet der Versicherer für
Deckungssumme: 50 Mio. pauschal / 100 Mio. pauschal
Bei den Deckungssummen von 50 Mio. / 100 Mio. EUR leistet der Versicherer für
Deckungssummen im Ausland
In der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung gilt die Deckungssumme, die in dem jeweiligen Land des Geltungsbereiches gesetzlich vorgeschrieben ist, mindestens jedoch in Höhe der vertraglich vereinbarten Deckungssummen, wenn diese zu gewähren sind.
Für den Fall, dass Sie Urlaub im EG-Ausland bzw.
Mittelmeerraum machen und sich dort einen Mietwagen ausleihen, empfehlen
wir den Abschluss der sogenannten Mallorca-Police, die, insbesondere für Personenschäden, wesentlich mehr Sicherheit bietet.
Genauere Informationen über die Mallorca-Police erhalten Sie von Ihrem Versicherungsvertreter/-makler.
Empfehlung:
Zur Verminderung des Risikos bei Personenschäden, sollten Sie, bei der Tarifwahl, auf die Höhe der Deckungssumme achten.
Siehe auch: