Sind Sie Erstbesitzer(in)?


Geben Sie hier bitte an, ob es sich um ein Neufahrzeug handelt, sprich Sie Erstbesitzer(in) sind, das Fahrzeug vor Ihrem Kauf als Vorführwagen genutzt wurde oder eine Kurz-/Tageszulassung hatte.

Diese Angabe kann sich - je nach Versicherer - auf die Höhe der Prämie auswirken, da einige Versicherer einen Nachlass auf den Erstbesitz eines Fahrzeuges geben.

Doch aufgepasst! Wenn hierzu vorsätzlich falsche Angaben gemacht werden, können die Versicherer Vertragsstrafen erheben.


Siehe auch: