Bei der Sonderausstattung wird unterschieden zwischen:
1. Ohne Beitragszuschlag mitversicherte Zubehörteile
Dies sind fest mit dem Fahrzeug verbundene oder unter Verschluss gehaltene Teile (z.B. Alarmanlage, Spezialsitze, Warndreieck).
2. Ohne Beitragszuschlag mitversicherte bzw. gegen Zuschlag versicherbare Zubehörteile
Mitversichert ist folgendes Zubehör: z.B. Radio, CD-Wechsler, Navigationssystem, bis zu einem bestimmten Neuwert. Dieser Wert ist - je nach Versicherer - unterschiedlich hoch (zwischen 1 000 EUR und unbegrenzt). Darüber hinaus kann der Mehrwert des Zubehörs gegen Zuschlag versichert werden. Den Zuschlag ermittelt der Versicherer.
3. Nicht versicherbare (lose) Teile
Nicht versicherbar sind z. B. CDs, Atlanten, Straßenkarten, Mobiltelefon, Kühlbox, usw.
Eine Liste der versicherten und nicht versicherten Teile/Zubehörteile/Sonderausstattungen, erhalten Sie bei Ihrem Versicherer.
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