Wählen Sie hier bitte die Tarifgruppe aus, der Sie angehören.
Die Tarifgruppen unterteilen sich hauptsächlich in
Tarifgruppe A - Agrarier-/Landwirttarif, wenn Sie als Landwirt oder ehemaliger Landwirt nicht anderweitig berufstätig sind (auch Witwen/Witwer eines Landwirtes/einer Landwirtin). Für die Gewährung diesen Tarifes müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein: Mitgliedschaft in einer landwirtschaftlichen Berufs- oder Gartenbaugenossenschaft und eine bestimmte Mindestgröße des Unternehmens oder ehemaligen Unternehmens.
Tarifgruppe B - Beamtentarif, wenn Sie Angestellte(r) oder Pensionär(in) des öffentlichen Dienstes sind. Sind Sie, als Versicherungsnehmer, nicht erwerbstätig und leben mit einem Angestellten oder Pensionär des öffentlichen Dienstes in häuslicher Gemeinschaft und werden von ihm unterhalten, können Sie ebenfalls Tarifgruppe B auswählen.
Tarifgruppe N - Normaltarif (wenn nicht A oder B)
Da Beamte und Landwirte in eine günstigere Tarifgruppe (A/B) eingestuft werden, muss die Tarifgruppenberechtigung, z.B. durch eine Bescheinigung, von Ihnen schriftlich nachgewiesen werden.
Den Wegfall dieser Berechtigung müssen Sie dann unverzüglich anzeigen, d.h. ohne schuldhafte Verzögerung. Anderenfalls droht eine Vertragsstrafe in Höhe eines doppelten Jahresbeitrages.
Um in eine günstigere Tarifgruppe eingestuft zu werden, müssen Versicherungsnehmer und Halter des Fahrzeuges ein und dieselbe Person sein.
Siehe auch: