Tarifgruppe


Wählen Sie hier bitte die Tarifgruppe aus, der Sie angehören.

Die Tarifgruppen unterteilen sich hauptsächlich in

Da Beamte und Landwirte in eine günstigere Tarifgruppe (A/B) eingestuft werden, muss die Tarifgruppenberechtigung, z.B. durch eine Bescheinigung, von Ihnen schriftlich nachgewiesen werden.

Den Wegfall dieser Berechtigung müssen Sie dann unverzüglich anzeigen, d.h. ohne schuldhafte Verzögerung. Anderenfalls droht eine Vertragsstrafe in Höhe eines doppelten Jahresbeitrages.

Um in eine günstigere Tarifgruppe eingestuft zu werden, müssen Versicherungsnehmer und Halter des Fahrzeuges ein und dieselbe Person sein.


Siehe auch: