Teilkaskoversicherung


Die Teilkaskoversicherung zahlt Schäden am eigenen Fahrzeug.

Zu den abgedeckten Schäden zählen u.a.

Welche Schäden die Teilkaskoversicherung genau abdeckt, fragen Sie am Besten Ihren Versicherungsvermittler oder direkt bei der Versicherungsgesellschaft nach.

Bitte beachten!

Versicherer kommen nicht für Schäden auf, die durch grobfahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten zustande kommen. Allerdings bieten einige Versicherer die Zusatzleistung "Verzicht auf den Einwand grober Fahrlässigkeit" gegen einen Beitragszuschlag an.

Hinweis!

Nicht versichert sind Gegenstände im Auto, die Ladung auf einem Anhänger oder das Reisegepäck. Hierfür benötigen Sie eine Autoinhaltversicherung (Gewerbetreibende) oder Reisegepäckversicherung (Privatpersonen).


Siehe auch: