Möchten Sie, als Fahranfänger, das erste Mal ein Fahrzeug auf Ihren Namen zu lassen, liegt der Beitragssatz meist bei 230 oder sogar 260 Prozent des Grundbeitrags, weil das Risiko nicht eingeschätzt werden kann.
Anmeldung als Zweitwagen über die Eltern
Wer das Fahrzeug als Zweitwagen über seine Eltern anmeldet, kann, je nach Versicherer, auf eine Einstufung von 140 oder sogar 85 Prozent kommen.
Anmeldung des Fahrzeuges bei der gleichen Gesellschaft
Schon die Anmeldung bei der gleichen Versicherungsgesellschaft, bei der auch die Eltern ihr Fahrzeug versichert haben, kann zu großen Einsparungen führen.
Übertragung von Schadensfreiheitsrabatten
Die Übertragung von Schadenfreiheitsrabatten von Eltern auf ihre Kinder ist grundsätzlich möglich.
Es können allerdings nur so viele schadenfreie Jahre übernommen werden, wie das Kind seit dem Erwerb des Führerscheins selbst hätte erlangen können.
Beispiel: Der Vater hat 15 schadenfreie Jahre, die er seinem 25jährigem Sohn überschreiben möchte. Es können allerdings nur 7 Jahre übertragen werden, da der Sohn, der seit seinem 18. Lebensjahr den Führerschein besitzt, erst 7 Jahre schadenfrei gefahren sein kann.