Versicherungsbeginn


Der Versicherungsbeginn ist sehr wichtig für die Prämienberechnung, da einige Versicherer regelmäßig ihre Tarife überarbeiten, die sich dann ab einem bestimmten Datum ändern. Daher kann sich das Datum auf die Höhe der Prämien auswirken.

Bei Neuwagen ist der Versicherungsbeginn der Tag der Zulassung, bei Gebrauchtwagen der Tag der Ummeldung beim Straßenverkehrsamt. Wenn Sie den genauen Beginn noch nicht kennen (z.B. bei einer Neuzulassung), geben Sie bitte den voraussichtlichen Termin ein.

Hinweis:

Wenn Sie den Versicherer wechseln möchten, ohne das Fahrzeug zu wechseln, ist dies meist zum 01.01. des Folgejahres möglich. Die Tarife zum 01.01. werden voraussichtlich ab Oktober abrufbar sein.

Beachten Sie auch Ihr Sonderkündigungsrecht, wenn Sie z.B. einen Schaden gemeldet haben oder Ihr derzeitiger Versicherer die Prämie erhöht hat. Lesen Sie hierzu bitte die Verbraucherinformationen / Allgemeinen Kraftfahrzeugbestimmungen (AKB) Ihres Versicherers.


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