Vollkaskoversicherung


Zusätzlich, zu den schon in der Teilkasko abgedeckten Schäden, deckt die Vollkaskoversicherung

Auch für die Vollkaskoversicherung gilt:

Ersetzt werden die Reparaturkosten (abzüglich der Selbstbeteiligung), bei Totalschaden der Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges.

Tipp: Wer bereits jahrelang unfallfrei fährt und über einen hohen Schadensfreiheitsrabatt verfügt, sollte prüfen, ob der Abschluss einer Vollkaskoversicherung nicht sogar preisgünstiger ist als der einer Teilkaskoversicherung. Die Prämie der Vollkasko sinkt mit der Anzahl unfallfreier Jahre, während die Teilkasko-Prämie immer gleich bleibt.


Siehe auch: