Begleitetes Fahren (Führerschein mit 17)


Diesem Modellversuch haben sich 2007 auch die letzten beiden Bundesländer (Thüringen und Baden-Württemberg) angeschlossen, so dass es jetzt in allen Bundesländern möglich ist den Führerschein mit 17 zu erwerben.

Bei diesem "Führerschein" handelt es sich um eine Prüfbescheinigung mit Ausnahmegenehmigung, die nur in Deutschland als Fahrerlaubnis anerkannt wird.

Nach Vollendung des 18. Lebensjahres erhält der Teilnehmer den "echten" Führerschein.

Welche besonderen Auflagen Sie zu erfüllen und zu beachten haben, erfahren Sie in Ihrer Fahrschule.


Siehe auch: