Kfz-Haftpflichtversicherung


Ob Pkw, Bus oder Traktor - ohne Kfz-Haftplicht darf kein motorisiertes Fahrzeug auf die Straße. Sie soll den Unfallopfern Schadenersatz garantieren und den Unfallverursacher vor dem wirtschaftlichen Ruin schützen.

Im Gegensatz zur Kaskoversicherung ist die Kfz-Haftpflicht eine Pflichtversicherung für die Annahmezwang gilt, die sich jedoch auf die gesetzlich vorgeschriebene Mindestdeckung beschränkt. D.h. kein Antrag darf von einer Gesellschaft abgelehnt werden. Auch dann nicht, wenn ein Fahrzeugbesitzer bereits in mehrere Unfälle verwickelt war. Ausnahmen vom Annahmezwang sind im Pflichtversicherungsgesetz geregelt.

Die Kfz-Haftpflichtversicherung trägt ausschließlich den Schaden des oder der Geschädigten, nicht aber den eigenen Schaden des Versicherungsnehmers.

Folgende Schadenarten werden über die Kfz-Haftpflicht abgedeckt:

Beitragsgestaltung

Auf die Kfz-Haftpflichtversicherung wird ein sogenannter Schadenfreiheitsrabatt angerechnet. So reduziert sich - je nachdem wie lange der Vertrag schadenfrei läuft - die Versicherungsprämie um bis zu 70%. Bei besonderer Schadenhäufigkeit kann jedoch auch ein Zuschlag berechnet werden (bis zu 245% der Normalprämie).

Die Prämien werden ferner mit statistischen Merkmalen berechnet:

Neben den statistischen Merkmalen gibt es noch die weichen Merkmale, die jedoch von Versicherer zu Versicherer anders gehandhabt werden und abweichen können.

Zu den weichen Merkmalen gehören z.B.

Da viele Versicherer auf die weichen Merkmale Nachlässe geben, sind Sie, als Versicherungsnehmer, dazu verpflichtet Änderungen Ihrer Gesellschaft umgehend mitzuteilen.


Siehe auch: