Was Sie über die Haftpflichtversicherung wissen sollten ...
In der Bundesrepublik Deutschland ist die KFZ-Haftpflichtversicherung
eine Pflichtversicherung, ohne die kein Fahrzeug zugelassen werden kann.
Die Versicherung umfaßt die Befriedigung begründeter und die Abwehr
unbegründeter Schadenersatzansprüche, die aufgrund gesetzlicher
Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts gegen den Versicherungsnehmer
oder mitversicherte Personen erhoben werden, wenn durch den Gebrauch des im Vertrag
bezeichneten Fahrzeugs
- Personen verletzt oder getötet werden (Personenschäden),
- Sachen beschädigt oder zerstört werden oder abhanden kommen
(Sachschäden),
- Vermögensschäden herbeigeführt werden, die weder mit einem
Personen- noch mit einem Sachschaden mittelbar oder unmittelbar zusammenhängen.
Achtung !
Unter gewissen Voraussetzungen ist eine Gesellschaft berechtigt, die Haftpflichtversicherung abzulehnen.
Geltungsbereich
Deckungssummen
Mallorca-Police (Zusatz-Haftpflichtversicherung für Selbstfahrervermietfahrzeuge im Ausland)
Schutzbrief/Assistance-Leistungen
SF-Klassen